Unterwegs auf der Südinsel | ©colleen tunnicliff
Neuseeland ist ideal für Camper
Neuseeland mit dem Wohn- bzw. Campmobil - es gibt kaum eine entspanntere Möglichkeit, das ganze Land in drei oder vier Wochen zu erleben. Unsere zuverlässigen Partner bieten unterschiedliche Modelle an und garantieren zum Teil auch ein maximales Alter der Fahrzeuge.
Ein Liter Benzin kostet derzeit ca. NZD 2,20-2,50, ein Liter Diesel ca. NZD 1,40-1,60 (Stand August 2021). Die aktuellen Benzinpreise können Sie auf der Webseite www.pricewatch.co.nz finden.
Neuseeland hat ein dichtes Netz hervorragend ausgestatteter Campingplätze. Über die besten Campgrounds verfügt die Top 10-Kette (www.top10.co.nz). Ein Standplatz kostet zwischen ca. NZD 45 (ohne Strom) und NZD 70 (inkl. Stromanschluss) je nach Saison, Lage und Ausstattung des Platzes pro Nacht für zwei Personen und Fahrzeug.
Bitte beachten Sie, dass mit Fahrzeugen ohne eigene Toilette und ohne Abwassertank kein freies (wildes) Camping erlaubt ist und auch Campingplätze ohne sanitäre Einrichtungen nicht benutzt werden dürfen. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder. Entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge besitzen das sog. Freedom Camping Certificate.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Camping finden sich auch auf der Webseite des Department of Conversation (www.doc.govt.nz) und auf www.camping.org.nz.
Diese können gegen eine geringe Gebühr direkt beim Vermieter angemietet werden bzw. sind in den angebotenen All Inclusive-Paketen eingeschlossen. Informationen finden Sie in den Mietbedingungen.
Neuseeland erhebt bei Dieselfahrzeugen eine Steuer, die nach gefahrenen Kilometern berechnet wird. Diese ist entweder im Mietpreis pauschal eingeschlossen oder wird am Mietende kilometergenau abgerechnet - bitte beachten Sie die Ausschreibungen beim jeweiligen Vermieter im Preisteil. In der Regel fahren Sie bei einem 3-wöchigen Urlaub ca. 3.000-4.000 km und sollten diese Kostenposition bei der Wahl des Vermieters beachten. Die Dieselsteuer kann sich jederzeit ändern.
Bei allen Angeboten in unserem Katalog sind unbegrenzte Kilometer, eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung und die Innenausstattung eingeschlossen.
Einwegmieten zwischen den Depots der Vermieter sind möglich (teilweise gegen Gebühr). Die Kosten finden Sie in den Mietbedingungen. Bei Mieten zwischen Nord- und Südinsel muss das Fahrzeug auf Kosten des Mieters per Fähre überführt werden. Wir empfehlen insbesondere in der Hochsaison eine frühzeitige Buchung.
Die Fahrzeuge können je nach Marke, Modell und Jahrgang in der Ausstattung gegenüber der Katalogdarstellung variieren.
Für die Wahl des richtigen Campmobils ist wichtig, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitzplätze besitzt wie Passagiere an Bord sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die Anzahl der Schlafplätze. Wobei es grundsätzlich empfehlenswert ist, das Fahrzeug "eine Nummer größer" zu wählen. Wichtig ist außerdem, ob man im Fahrzeug nur schlafen oder auch kochen oder duschen will?
Folgende Campmobil-Typen stehen zur Auswahl (die jeweiligen Vermieter verwenden teilweise abweichende Bezeichnungen):
Mini-Camper: Auf sog. Minivans bzw. Großraumlimousinen basierende Fahrzeuge mit PKW-ähnlichem Platzangebot und eingeschränkter Campingausstattung. Ohne Dusche/WC und keine Stehhöhe. Teilweise mit Dachzelt.
Campervans: Kompakte Kastenwagen (ähnlich VW Bus) mit Stehhöhe dank festem (Hitop) oder aufstellbarem (Poptop) Hochdach. Ohne Dusche/WC.
Camper: Geräumige Kastenwagen (z.B. Mercedes Sprinter) mit festem Hochdach, i.d.R. mit Durchgang zum Wohnbereich, Dusche/WC und kompletter Campingausstattung. Meist für 2 oder 3 Personen.
Wohnmobile/Motorhomes: Große, komfortabel ausgestattete Fahrzeuge mit breiter und geräumiger Wohnkabine für min. 3-4 Personen und i.d. R. Durchgang zur Fahrerkabine und Alkoven mit festem Doppelbett darüber.
Alle Vermieter behalten sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines bestätigten Campervans/ Wohnmobils (z.B. aufgrund Reparatur, Unfälle o.ä.) den Kunden ein höherwertigeres Fahrzeug zu übergeben. Daraus resultierende eventuelle Mehrkosten (z.B. aufgrund eines höheren Treibstoffverbrauches) begründen keinen Schadenersatzanspruch.
Die Innenausstattung beinhaltet Kochgeschirr, Handtücher und Bettzeug (entweder Schlafsäcke oder Bettdecken) mit Laken und Kopfkissen.
Nach Ankunft in Neuseeland empfehlen wir eine Hotelübernachtung vor der Fahrzeugübernahme. Planen Sie für die Übernahme ca. zwei Stunden ein, überprüfen Sie sämtliche Funktionen und Ausstattungen vor Fahrtantritt und reklamieren Sie eventuelle Beanstandungen oder Schäden sofort.
Bei Übernahme unterzeichnen Sie einen Mietvertrag der Vermietfirma. Bitte beachten Sie besonders die Versicherungsbedingungen und die Verhaltensmaßregeln bei Pannen und Unfällen.
Meist ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Bitte beachten Sie, daß Ihre Kreditkarte von den meisten Vermietern mit dem entsprechenden Betrag belastet wird. VISA und MasterCard werden grundsätzlich akzeptiert; AMEX oder Diners nur teilweise. Die Kaution wird erstattet, wenn das Fahrzeug sauber, vollgetankt und unbeschädigt zurückgegeben wird.
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre (Spaceships: 18 Jahre). Ein gültiger Internationaler Führerschein ist zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein für alle Fahrer erforderlich! Wir empfehlen, den Internationalen Führerschein rechtzeitig zu beantragen (nur möglich in Verbindung mit dem EU-Führerschein im Scheckkartenformat).
Für Langzeitmieten können wir Ihnen in der Regel spezielle Angebote unterbreiten, je nach Saison und Verfügbarkeit. Bitte fragen Sie uns!
Falls Sie eine Reise nach Australien und Neuseeland unternehmen, können Sie unter gewissen Rahmenbedingungen bei den meisten Vermietern die Miettage zwecks Langzeitermäßigung zusammen rechnen.
Alle Vermieter haben Stationen in Auckland und Christchurch. Britz/Maui darüber hinaus auch in Queenstown. Fahrzeuge können in der Regel nur hier während der Bürozeiten übernommen oder zurück gegeben werden.
Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge können Pannen auftreten oder Reparaturen erforderlich werden. Melden Sie diese unverzüglich telefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann Anweisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht jedoch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.
Hinsichtlich der Mietpreisberechnung beachten Sie bitte die Ausschreibungen beim jeweiligen Vermieter. Der erste und der letzte Miettag werden jeweils als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Rückgabe.
Die neuseeländische Goods and Service Tax (GST) von derzeit 15% ist in unseren Preisen bereits enthalten.
Unsere Partner bieten Ihnen in der Regel kostenlose Transfers vom Flughafen zum Depot und zurück. Bitte beachten Sie die Informationen in den Mietbedingungen.
Eine Umbuchung wird wie eine Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt. Über anfallende Gebühren informieren wir Sie gerne vorab.
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Die Straßen sind oftmals eng und kurvig, so dass die Tagesetappen kurz gehalten werden sollten. Kalkulieren Sie höchstens mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60-70 km/h. Für Fahrzeuge über 3.500 kg Gesamtgewicht beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h. Bestimmte Routen sind für Wohnmobile verboten, z.B. Ninety Mile Beach im Norden des Landes.
Im Standard-Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung eingeschlossen. Optional können Zusatzpakete (z.B. Inclusive Pack oder Value Pack) gebucht werden. Diese beinhalten den bestmöglichen Versicherungsschutz des jeweiligen Vermieters, der zu einer Reduzierung der vor Ort zu hinterlegenden Kaution und/oder der Selbstbeteiligung im Schadenfall führt. Kautionen vor Ort sind per Kreditkarte zu hinterlegen; bei Rückbuchung kann es durch Kursschwankungen zu einem Minderbetrag kommen.
Keine Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Salzwassereinfluss, sonstige Wasserschäden oder Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen. Bitte beachten Sie auch die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters!